Solidaritätsfonds

Der Solidaritätsfonds verkörpert den Genossenschaftsgedanken in eindrücklicher Art und Weise. Er ist Ausdruck für Werte wie Identifikation, Gemeinschaft, Mitverantwortung und Partizipation.

Die HGW unterhält gemäss Artikel 17 ihrer Statuten einen Solidaritätsfonds. Zusammen mit dem Mietzins kann dabei ein festgesetzter Solidaritätsbeitrag erhoben werden. Mit den geäufneten Fondsmitteln sowie weiteren Zuwendungen Dritter können beispielsweise Anfangsmieten von Neubauten, sanierten Liegenschaften etc. verbilligt zur Verfügung gestellt oder finanziell benachteiligte Genossenschafter/innen unterstützt werden.

Ihr Kontakt 

Geschäftsleitung, Genossenschaftliches

Severin Mom

Bereichsleiter Genossenschaftliches I Mitglied der Geschäftsleitung
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